Schneeboldschummler

Icons of mtg
Cheaty Snobold image
setminmtgo
-€ 0.000.0 tix
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
NameSchneeboldschummler
MusterCheaty Snobold
ArtMinion
BeschreibungFügt Feinden 3 Schaden zu, nachdem sie eingefroren wurden.
FlavorDer hier wird Euch eiskalt erwischen.
KünstlerMike Sass
AuflageGespalten im Alteractal #67761
WallpaperCheaty Snobold Crop image Wallpaperdownload
BildCheaty Snobold Full hd imagedownload
⚠️

Tierliste

No Rank

Bewerten Sie es selbst

Metatypen

Legalitäten zwischen Formaten

Um Schneeboldschummler

Schneeboldschummler, Minion, entworfen von Mike Sass Erstveröffentlichung in Nov, 2021 bei der Bearbeitung Fractured in Alterac Valley.

Cheaty Snobold wäre eine großartige Ergänzung zu einem Freeze-Schamanen-Deck, da es gut mit Einfriereffekten zusammenarbeitet, um zusätzlichen Schaden an Feinden zu verursachen. In einem Wettkampfumfeld können jedoch andere Karten wie Voodoo-Hexenmeister oder Froststoß möglicherweise besseren Wert für ihre Kosten und Effekte bieten, was es weniger wahrscheinlich macht, dass Cheaty Snobold in High-Level-Decks gespielt wird.

Profile imageMelden Sie sich an und nehmen Sie an der Unterhaltung teil

— Kommentare 0

, Reaktionen 1

User profile image

Sei der erste der kommentiert

Häufig gestellte Fragen zu Schneeboldschummler

Um welche Art von Karte handelt es sich? Schneeboldschummler?

Schneeboldschummler ist Minion Karte hinein Hearthstone HS.

Was bedeutet Schneeboldschummler Tun?

Fügt Feinden 3 Schaden zu, nachdem sie <b>eingefroren</b> wurden.

Welches Set ist Schneeboldschummler aus?

Schneeboldschummler wurde erstmals im Set veröffentlicht Fractured in Alterac Valley, illustriert von Mike Sass.

Is Schneeboldschummler legal zu spielen?

Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Schneeboldschummler kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.