Königsverteidiger

Icons of mtg
King's Defender image
setminmtgo
-Fr 0,000.0 tix
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
Icons of mtg
NameKönigsverteidiger
MusterKing's Defender
ArtWeapon
BeschreibungKampfschrei: Erhält +1 Haltbarkeit, wenn Ihr einen Diener mit Spott kontrolliert.
GeschmackVerteidigen ist die Königsdisziplin.
KünstlerMichael Franchina
EditionDas Große Turnier #2756
TapeteKing's Defender Crop image Wallpaperherunterladen
BildKing's Defender Full hd imageherunterladen

Tierliste

No Rank

Bewerten Sie es selbst

Metatypen

Legalitäten zwischen Formaten

Index

Um Königsverteidiger

Königsverteidiger, Weapon, entworfen von Michael Franchina Erstveröffentlichung in November 2021 bei der Bearbeitung The Grand Tournament.

Diese Karte wäre in einem Taunt Warrior Deck vorteilhaft, da sie belohnt, wenn sich Taunt Diener auf dem Spielfeld befinden, indem sie ihre Haltbarkeit erhöht. Es gibt jedoch bessere Optionen wie Livewire Lance oder Sword Eater, die mehr sofortigen Wert und Präsenz auf dem Spielfeld bieten. King's Defender wird in kompetitiven Decks aufgrund seines bedingten Effekts und besserer Alternativen im aktuellen Meta vielleicht nicht oft gespielt.

Reaktionen

0

0 Kommentare

User profile image

Sei der erste der kommentiert

Häufig gestellte Fragen zu Königsverteidiger

Welcher Kartentyp ist Königsverteidiger?

Königsverteidiger ist Weapon Karte hinein Hearthstone HS.

Welchen Effekt hat Königsverteidiger?

<b>Kampfschrei:</b> Erhält +1 Haltbarkeit, wenn Ihr einen Diener mit <b>Spott</b> kontrolliert.

Aus welchem Set stammt Königsverteidiger?

Königsverteidiger wurde erstmals im Set veröffentlicht The Grand Tournament, illustriert von Michael Franchina.

Wie ist die Legalität von Königsverteidiger?

Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Königsverteidiger kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.