Grabwächter
| Name | Grabwächter |
|---|---|
| Muster | Tomb Guardians |
| Art | Spell |
| Beschreibung | Ruft 2 Zombies (2/2) mit Spott herbei. Verbraucht 4 Leichen, um ihnen Wiederkehr zu verleihen. |
| Geschmack | Ganz egal, wie sehr es Euch in den Füßen juckt – wenn sie spontan anfangen zu tanzen, solltet Ihr wegrennen. |
| Künstler | Matt Dixon |
| Edition | Kernset #117028 |
| Tapete | |
| Bild |
Tierliste
No Rank
Bewerten Sie es selbst
- Arena
- Battlegrounds
- Casual
- Constructed
- Standard
- Twist
- Zeig mehr…
Um Grabwächter
Grabwächter, Spell, entworfen von Matt Dixon Erstveröffentlichung in November 2022 bei der Bearbeitung Path of Arthas und wurde genau in gedruckt 2 verschiedene Formen.
Diese Karte, Grabwächter, würde einem Deathrattle- oder Token-basierten Deck in Hearthstone zugute kommen, indem sie sowohl Präsenz auf dem Spielfeld als auch Widerstandsfähigkeit bietet und das Potenzial hat, Wert durch den Wiedergeburt-Mechanismus zu generieren. Während sie einen anständigen Wert für ihren Preis bietet, könnten andere Karten wie Khartut-Verteidiger oder Cairne Bluthuf in bestimmten Situationen konsistentere Werte bieten. Dennoch könnte Grabwächter in Decks, die das Spielfeld überfluten und die Kontrolle behalten möchten, gespielt werden, insbesondere in langsameren Spielen, in denen der Wiedergeburtseffekt wirkungsvoll sein kann.
Häufig gestellte Fragen zu Grabwächter
Welcher Kartentyp ist Grabwächter?
Grabwächter ist Spell Karte hinein Hearthstone HS.
Welchen Effekt hat Grabwächter?
Ruft 2 Zombies (2/2) mit <b>Spott</b> herbei. Verbraucht 4 <b>Leichen</b>, um ihnen <b>Wiederkehr</b> zu verleihen.
Aus welchem Set stammt Grabwächter?
Grabwächter wurde erstmals im Set veröffentlicht Path of Arthas, illustriert von Matt Dixon.
Wie ist die Legalität von Grabwächter?
Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Grabwächter kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.

Reaktionen
0
0 Kommentare
Sei der erste der kommentiert