Kabal-Händler
| Name | Kabal-Händler |
|---|---|
| Muster | Kabal Trafficker |
| Art | Günstling |
| Beschreibung | Am Ende deines Zuges füge deiner Hand einen zufälligen Dämon hinzu. |
| Geschmack | Sie versendet illegale Manakristalle in Paketen mit der Aufschrift „FUNNEL CAKE“ um die ganze Welt. |
| Künstler | Jon Neimeister |
| Edition | Die Straßen von Gadgetzan #40940 |
| Tapete | |
| Bild |
Um Kabal-Händler
Kabal-Händler, Günstling, entworfen von Jon Neimeister Erstveröffentlichung in November 2021 bei der Bearbeitung Mean Streets of Gadgetzan.
Kabal Trafficker passt gut in ein Warlock-Deck, das sich auf die Wertgenerierung durch Dämonen konzentriert, insbesondere in einen Zoo- oder Kontroll-Archetyp, bei dem die Aufrechterhaltung der Spielbrettpräsenz und des Kartenvorteils von entscheidender Bedeutung ist. Seine Fähigkeit, Ihrer Hand am Ende Ihres Zuges einen zufälligen Dämon hinzuzufügen, kann mit Karten zusammenwirken, die von Dämonen profitieren, wie etwa Gul'dan oder anderen dämonenzentrierten Karten. Es gibt jedoch stärkere Optionen wie Voidcaller oder sogar den beständigeren und mächtigeren Bloodreaver Gul'dan, die für sofortige Wirkung auf dem Spielfeld und eine stärkere Präsenz im späten Spiel sorgen können. Während Kabal Trafficker in bestimmten Builds eine Rolle spielen kann, kann seine Gesamtwirksamkeit durch diese wirkungsvolleren Alternativen in den Schatten gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zu Kabal-Händler
Welcher Kartentyp ist Kabal-Händler?
Kabal-Händler ist Günstling Karte hinein Hearthstone HS.
Welchen Effekt hat Kabal-Händler?
Am Ende deines Zuges füge deiner Hand einen zufälligen Dämon hinzu.
Aus welchem Set stammt Kabal-Händler?
Kabal-Händler wurde erstmals im Set veröffentlicht Mean Streets of Gadgetzan, illustriert von Jon Neimeister.
Wie ist die Legalität von Kabal-Händler?
Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Kabal-Händler kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.

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